Die Einreichung von Abstracts war bis zum 12. Januar 2025 möglich. Derzeit erfolgt ein anonymes Review-Verfahren, dem eine Sichtung und Bewertung durch die Programmkommission folgt. Eine erste schriftliche Information über die Annahme resp. Ablehnung erfolgt bis Mitte Februar 2025.
Registrierung
Die vortragende Person ist verpflichtet sich bei Annahme des Beitrages sich selbstständig über die Kongresshomepage anzumelden. Es erfolgt keine automatische Tagungsregistrierung durch Anmeldung im Abstractsystem oder durch die Tagungsorganisation.
Angenommene Abstracts sollen grundsätzlich durch die bei Einreichung benannte/n und für die Kongressteilnahme registrierte/n Autorin/Autor präsentiert werden. Eine vertretungsweise Präsentation durch eine/n Koautorin/Koautor, z.B. im Krankheitsfall, ist möglich, wenn die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das wissenschaftliche Komitee behält sich vor, nicht präsentierte Beiträge aus dem Programm zu streichen und diese auch nicht im Abstractband zu veröffentlichen.
Veröffentlichung
Die angenommenen Abstracts werden zitierfähig bei der Deutschen Nationalbibliothek veröffentlicht.
Die Abstracts werden in der eingereichten Form veröffentlicht. Er erfolgt keine Fehlerkorrektur oder Überarbeitung durch die Programmkommission oder Conventus.