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Abstracteinreichung

Die Einreichung von Abstracts war bis zum 11. Januar 2026 möglich. 
Die Autorinnen und Autoren werden ab Mitte Februar über das Ergebnis der Begutachtung ihrer Abstracts informiert. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich gern über das Kontaktformular beim Projektteam.

Vorsicht, Phishing-Mails! Geben Sie keine personenbezogenen Informationen an Ihnen unbekannte und nicht eindeutig als Conventus identifizierbare Unternehmen weiter. Warnhinweise im Detail

Registrierung

Die vortragende Person ist verpflichtet bei Annahme des Beitrages sich selbstständig über die Kongresshomepage anzumelden. Es erfolgt keine automatische Tagungsregistrierung durch Anmeldung im Abstractsystem oder durch die Tagungsorganisation.

Angenommene Abstracts sollen grundsätzlich durch die bei Einreichung benannte/n und für die Kongressteilnahme registrierte/n Autorin/Autor präsentiert werden. Eine vertretungsweise Präsentation durch eine/n Koautorin/Koautor, z.B. im Krankheitsfall, ist möglich, wenn die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das wissenschaftliche Komitee behält sich vor, nicht präsentierte Beiträge aus dem Programm zu streichen und diese auch nicht im Abstractband zu veröffentlichen.

Veröffentlichung

Die angenommenen Abstracts werden zitierfähig bei der Deutschen Nationalbibliothek veröffentlicht. 

Die Abstracts werden in der eingereichten Form veröffentlicht. Er erfolgt keine Fehlerkorrektur oder Überarbeitung durch die Programmkommission oder Conventus.

Abstractdeadline

Die Abstracteinreichung war ab dem 15. Oktober 2025 bis zum 11. Januar 2026 möglich.

Stefan Regge

Abstractmanagement

Dorothee Gröninger | Nicole Hirsch

Projektleitung